Kosten

 
Die therapeutische Behandlung kann in der Privatpraxis vornehmlich für Versicherte privater Krankenkassen, Beihilfe-Berechtigte und Selbstzahler erfolgen. Darüber hinaus gelten gesonderte Abrechnungsregelungen für Beamte von Bundesbahn, Bundespolizei und Post. (Hierzu informieren Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber und Versicherer.)
 
Auch Anträge auf Kostenerstattung bei gesetzlichen Krankenversicherungen sind möglich - bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer GKV auf, in wieweit ein solches (meist aufwendiges) Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung.

Eine Beratung oder ein berufliches Coaching sind keine therapeutischen Leistungen und werden generell von Kassen nicht übernommen. 


Die Kosten der Behandlungen richten sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, 2,3facher Satz). Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue Abrechnungsempfehlungen, die auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer einzusehen sind (www.bptk.de)
Weitere Infos im Folgenden:

Kosten für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte 

Kosten für Selbstzahler

Ausfallhonorar